Ratgeber · 2026-01-22 · 6 min Lesezeit

UVV vs. DGUV: Was Werkstattbetreiber wirklich wissen müssen

Viele Werkstattbetreiber nutzen die Begriffe UVV und DGUV synonym – und übersehen wichtige Unterschiede. Dieser Ratgeber sortiert die Rechtsgrundlagen, benennt die relevanten Prüfungen für Werkstattausrüstung und beschreibt, welche Dokumente wirklich vorgeschrieben sind.

Wo kommen UVV und DGUV her?

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Seit der Umstellung heißen sie "DGUV Vorschrift" mit fortlaufender Nummer. Der Begriff UVV bleibt im Sprachgebrauch – gemeint sind heute die DGUV-Vorschriften.

Für Werkstätten sind vor allem DGUV Vorschrift 3 (elektrische Betriebsmittel), DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln, Kap. 2.10 Hebebühnen), sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) relevant.

Welche Prüfungen sind Pflicht?

Für Hebebühnen ist eine jährliche wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person nach DGUV Regel 100-500 vorgeschrieben. Diese wird umgangssprachlich meist UVV-Prüfung genannt.

Für elektrische Betriebsmittel gilt zusätzlich die DGUV V3. Klimaservicegeräte, Reifenmontier- und Auswuchtmaschinen fallen in beide Kategorien.

Für Bremsenprüfstände und Scheinwerfereinstellgeräte kommt zusätzlich die Kalibrierpflicht im Rahmen der HU-Anerkennung (§ 29 StVZO, Anlage VIIIa) hinzu.

Wer darf prüfen?

UVV-Prüfungen an Hebebühnen dürfen nur befähigte Personen nach TRBS 1203 durchführen. DGUV-V3-Prüfungen erfordern eine Elektrofachkraft. HU-relevante Kalibrierungen erfolgen durch anerkannte Servicebetriebe.

Ein einzelner Prüfer deckt selten alle Anforderungen ab. Servicepartner, die alle drei Kompetenzen im Team bündeln, reduzieren den Aufwand der Werkstatt spürbar.

Welche Dokumente brauchen Sie?

Vorzuhalten sind: Prüfbuch mit Ergebnis und nächster Fälligkeit, Prüfplaketten am Betriebsmittel, Gefährdungsbeurteilung und ggf. Kalibrierprotokoll. Für die HU-Anerkennung kommen die Nachweise der Prüfmittelüberwachung hinzu.

Häufige Fragen

Ist die UVV-Prüfung dasselbe wie die Wartung?

Nein. Die UVV-/DGUV-Prüfung ist eine Sicherheitsprüfung nach gesetzlichen Vorgaben; die Wartung sichert den technischen Zustand. Beide Leistungen ergänzen sich.

Kann ich UVV und DGUV V3 im gleichen Termin durchführen lassen?

Ja. Wenn Ihr Servicepartner beides abdeckt, sparen Sie einen Termin und die Werkstatt bleibt kürzer außer Betrieb.

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