Ratgeber · 2026-01-15 · 7 min Lesezeit

DGUV V3 Prüfung: Fristen, Umfang und Ablauf

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Betreiber zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen. Was das konkret bedeutet, welche Fristen gelten und wer prüfen darf, beantwortet dieser Praxisleitfaden für Werkstattinhaber, Instandhaltungs- und Betriebsleiter.

Was ist die DGUV V3 Prüfung?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und ortsveränderliche wie ortsfeste Betriebsmittel in bestimmten Intervallen prüfen zu lassen.

Rechtsgrundlage sind die DGUV V3 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den technischen Regeln (u. a. TRBS 1201, 1203). Für die messtechnische Umsetzung sind die DIN VDE 0701-0702 (ortsveränderlich) und DIN VDE 0105-100 (ortsfest) maßgeblich.

Welche Fristen gelten?

Für ortsveränderliche Betriebsmittel in gewerblichen Umgebungen gelten je nach Nutzung und Umfeld Prüfintervalle zwischen 6 und 24 Monaten. In Werkstätten mit typischer Beanspruchung ist ein Intervall von 6 bis 12 Monaten üblich.

Ortsfeste Anlagen und Maschinen werden in der Regel alle 4 Jahre geprüft, bei erhöhtem Risiko häufiger. Die konkrete Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Wichtig: Ein starres Intervall ist nicht vorgeschrieben. Die Frist muss aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet und dokumentiert sein.

Wer darf DGUV V3 prüfen?

Prüfungen dürfen ausschließlich durch eine Elektrofachkraft oder eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 erfolgen. Diese Person muss über die notwendige Ausbildung, Erfahrung und aktuelle Kenntnisse verfügen.

Die reine Sichtprüfung durch den Anwender ersetzt die DGUV-V3-Prüfung nicht.

Ablauf einer DGUV-V3-Prüfung

Der Ablauf umfasst in der Regel: (1) Sichtprüfung von Gehäuse, Kabel, Stecker und Zugentlastung; (2) Messungen wie Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schutzleiterstrom bzw. Ersatzableitstrom; (3) Funktionsprüfung; (4) Bewertung und Dokumentation mit Prüfplakette und Prüfbuch.

Am Ende steht ein rechtssicheres Prüfprotokoll, das im Rahmen von Audits, Berufsgenossenschafts-Anfragen oder Versicherungsfällen vorgelegt werden muss.

Typische Fehler im Betrieb

Häufig treffen wir auf drei Probleme: fehlende oder abgelaufene Prüfplaketten, unvollständige Bestandslisten und Prüfungen ohne dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. Alle drei sind bei einem Vorfall potenziell haftungsrelevant.

Eine strukturierte Prüfmittelakte, klare Intervalle und ein fester Servicepartner reduzieren diesen Aufwand erheblich.

Häufige Fragen

Muss ich jedes Jahr prüfen?

Nein. Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; für ortsveränderliche Geräte in Werkstätten ist ein Intervall von 6 bis 12 Monaten typisch, für ortsfeste Anlagen bis zu 4 Jahre.

Was passiert bei einem festgestellten Mangel?

Sicherheitsrelevante Mängel führen zur Sperrung des Betriebsmittels. Die Mängel werden dokumentiert und müssen vor Wiederinbetriebnahme behoben werden.

Reicht eine Sichtprüfung durch den Anwender?

Nein. Die tägliche Sichtprüfung ist zusätzlich zur DGUV-V3-Prüfung sinnvoll, ersetzt sie aber nicht.

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